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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Für Theaterveranstaltungen

Der Veranstalter hinter dem Zaubertheater ist die Emma Entertainment. Haftungen für Schäden gleich welcher Art, die Gästen entstehen werden - sofern sie nicht in direktem Zusammenhang mit den Akteuren stehen - durch den Wirt gedeckt und versichert. Gleiches gilt für alle veranstaltungsrechtlichen Belange wie Brandschutz, Sicherheitspersonal, Haftpflicht usw.

Karten sind prinzipiell vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Absage einer Veranstaltung aus welchen Grund auch immer können die Karten in Eintrittskarten für eine Ersatzvorstellung gewandelt werden oder  zurückgegeben werden. Hier greift der Ausschluss des Umtauschrechts nicht.

Gastkünstler tragen alle rechtlichen und sonstigen Pflichten wie Gema, Künstlersozialkasse, Haftpflichtversicherung usw. selbst.

Für Engagements außerhalb des Theaters

Kommt es zwischen dem Auftraggeber und Rudy Christl bzw. einer  seiner Künstlerfiguren zu einem Engagement-Vertrag, egal ob in  mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form, so gilt dieser  Vertrag immer als abgeschlossen zwischen dem Auftraggeber und der Emma Entertainment, vertreten durch Brunhilde Küßner.

Der Künstler verpflichtet sich, den vereinbarten Auftritt  pünktlich und wie vereinbart durchzuführen. Sollte der Künstler aus  nicht vorhersehbaren Gründen wie zB. Krankheit oder höherer Gewalt  ausfallen, so besteht kein Auftrittsanspruch seitens des Auftraggebers,  der Künstler bzw. die Emma Entertainment werden jedoch bemüht sein, gleichwertigen  Ersatz zu finden.

Die Zahlung der jeweils vereinbarten Gage ist fällig am Tage  des Auftritts. Eine Absage des Auftritts nach Rück-Bestätigung durch den Auftraggeber entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung der  vereinbarten Gage.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vorab besprochene  Bühnenvoraussetzungen einzuhalten. Sollte ein Auftritt oder Teile des  Auftritts auf Grund nicht eingehaltener Absprachen durch den  Auftraggeber nicht eingehalten werden, so behält sich der Künstler vor,  den Auftritt kostenpflichtig entsprechend zu kürzen oder abzusagen. Ein  Minderungsrecht der Gage ist bei Verschulden des Veranstalters  ausgeschlossen.

Bei Buchung durch Privatleute, Institutionen, Körperschaften  und Firmen ist der Künstler berechtigt, diese natürlichen oder  juristischen Personen als Referenz anzugeben - auch unter Nutzung eines  eventuellen Firmenlogos auf der Website. Der Auftraggeber kann diesem  Punkt im Vorfeld aber auch nachträglich widersprechen. Einfache  Schriftform genügt. Weder Künstler noch Emma Entertainment werden dann von diesem  Namen Gebrauch machen bzw. Namen und/oder Logo umgehend von der  Referenzseite löschen. Ein Schadenersatzanspruch daraus wird von beiden  Seiten ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist - auch zwischen ordentlichen Kaufleuten - stets Regensburg

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Zuschauerstimmen:

“eine geniale Show”

“toller Mix aus allen Sparten der Kleinkunst”

“wir sind begeistert”

“Ihr habt heute einen neuen Stammgast gewonnen”

“so etwas hat in Regensburg bis jetzt gefehlt”

“lange nicht mehr so gelacht”

“wo nehmt Ihr nur immer diese tollen Künstler her”

“ein mehr als amüsanter Abend, vielen Dank”

“tolle Show - unglaublich und ich rätsle und rätsle und komme auf keine Antwort oder Lösung”